Das evangelische Herzogtum Oldenburg erhielt 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss die katholischen münsterschen Ämter Vechta und Cloppenburg. Da die geistliche Aufsicht dieser Untertanen, der Bischof von Münster, außerhalb der Landesgrenzen residierte, war Herzog Peter Friedrich Ludwig bestrebt, so viel kirchliche Amtsgewalt wie möglich an eine Instanz innerhalb seines Landes zu delegieren. 1831 wurde das Bischöflich-Münstersche Offizialat gegründet (Konvention von Oliva), eine weltweit staatskirchenrechtlich einzigartige Institution.
Während allgemein ein Offizialat für die kirchliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, hat der Offizial von Vechta die bischöfliche Amtsgewalt, die sich heute auf den gesamten niedersächsischen Teil der Diözese Münster bis hin zur Küste erstreckt. Die Aufgaben beziehen sich auf die Seelsorge sowie auf ein dichtes Netz pädagogischer und sozial-caritativer Einrichtungen. Seit 1973 hat der Offizial die Weihbischofswürde.
R. Krause